Allgemine Geschäftsbedingungen
AGB's
Die AGB’s sind einzuhalten!
1. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 12 Wochen überschritten und ist eine vom Besteller danach gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Lieferort ist unser Unternehmenssitz in Worb. In jedem Falle erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Waren an die, den Transport durchführende Person, auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn von uns eigene Transportmittel verwendet werden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
2. Vertragsabschluss
Verträge mit uns kommen erst dann zustande, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt werden oder wenn wir ihnen durch Überweisung der Waren entsprechen. Sämtliche Angebote sind freibleibend, sofern deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich hervorgehoben wird. Der Vertragsabschluss richtet sich ausschliesslich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie unserer Angebote bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Gesellschaft. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transport und Transportversicherung sowie gesetzliche Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten des Bestellers. Preise und Nebenkosten werden nach unserer, zur jeweiligen Lieferzeit anwendbaren Preisliste berechnet. Die Vergütung für Dienstleistungen ergibt sich aus dem Vertrag. Die vereinbarten Preise sind im Ganzen sofort bei Übergabe von Waren bzw. nach Erbringung der Dienstleistung zur Bezahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine einseitige Preiserhöhung durch uns ist zulässig, soweit sich der Listenpreis für die zu liefernden Geräte oder Waren oder die zu erbringenden Dienstleistungen erhöht hat. Dies ist dem Besteller spätestens ein Monat vor Lieferzeitpunkt schriftlich mitzuteilen. Der Besteller hat sodann das Recht, uns gegenüber durch schriftliche Erklärung binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung vom Vertrage zurückzutreten. Tut er dies nicht, so gilt der neue, erhöhte, bekanntgegebene Listenpreis als vereinbart. Werden Zahlungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. Dienstleistung geleistet, so berechnen wir Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Besteller hat gegenüber unseren Forderungen kein Zurückbehaltungsrecht. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, soweit diese Gegenforderungen von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Etwaige Ansprüche aus den Verträgen können vom Besteller nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Sollten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers aufkommen, behalten wir uns vor, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung für das gegenwärtige Geschäft zu verlangen.
4. Annahme
Der Besteller ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemässen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald wir die Lieferung des Gegenstandes oder die Erbringung der Dienstleistung angeboten haben. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 8 Tagen, so steht uns gleichwohl der vereinbarte Preis zu. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, so hat er die uns dadurch entstehenden Finanzierungs- und Lagerkosten zu erstatten. Verlangen wir die Abnahme der bestellten Gegenstände mit dem Hinweis, dass nach Ablauf einer zweimonatigen Frist die Gegenstände verwertet werden und nimmt der Besteller die bestellten Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist ab, so sind wir berechtigt, die Gegenstände durch freihändigen Verkauf zu Lasten des Bestellers bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös ist nach Abzug eventueller Verwertungskosten auf die Zahlungsverpflichtung des Bestellers zu verrechnen. Nimmt der Besteller die vereinbarte Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ab, so können wir mindestens 50 % der für die Dienstleistung vereinbarten Vergütung als pauschalierten Ersatz für die ihr entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn vom Besteller verlangen. Soll höherer Schadenersatz geltend gemacht werden, so ist dieser insgesamt im Einzelnen nachzuweisen. Der Besteller ist berechtigt, weniger zu bezahlen, wenn er den Nachweis führt, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Ersatz entstanden ist.
5. Verpackung
Unsere Erzeugnisse liefern wir entweder in Kisten oder in von uns als ausreichend erachteten Standardkartons. Kartons werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Bei Kisten werden – frachtfreie Rücksendung vorausgesetzt – 1/3 Benutzungsgebühr berechnet, 2/3 werden als Pfandbetrag eingesetzt und können zurückerstattet werden.
6. Gewährleistung
Für gebrauchte Vertragsgegenstände übernehmen wir keinerlei Haftung. Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Im übrigen übernehmen wir Gewährleistung wie folgt:
a) für Warenmängel bezüglich gelieferter Waren einschliesslich Handbücher und sonstige Unterlagen werden von uns innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung behoben. Nach Ablauf dieser 12 Monate ist der Gewährleistungsanspruch verjährt. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung in unseren Geschäftsräumen oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden durch uns zurückgenommen und gehen in unser Eigentum über.
b) für Auftragssleistungen im Bereich der Individualsoftware, bei spezifischer Anpassung von Standardsoftware, bei Vernetzungen, bei detaillierter Anpassung von Hardware an Erfordernisse des Bestellers sowie bei sonstigen Werkvertragsleistungen übernehmen wir Gewährleistung für die Übereinstimmung mit den schriftlich vereinbarten Spezifikationen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Die Abnahme gilt spätestens mit der Inbetriebnahme als erfolgt.
c) für den Verlust von Daten, Programmen oder Programmteilen sowie deren Beschädigung übernehmen wir keinerlei Haftung. Jede Gewährleistungsverpflichtung unsererseits erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt worden sind. Wir übernehmen auch keine Gewährleistung für Mängel, die auf normalen Verschleiss oder unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind. Wir übernehmen auch keine Gewährleistung dafür, dass evtl. erworbene Programme oder sonstige Software für den Einsatzzweck des Bestellers geeignet sind. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach mindestens drei Nachbesserungsversuchen fehl, so kann der Besteller eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Jeder Besteller ist ausschliesslich selbst dafür verantwortlich, dass die bei uns erworbene Ware oder das bei uns erworbene Programm auf dem zur Nutzung mit dieser Ware vorgesehenen Computersystem lauffähig ist oder die erworbene Ware für die ins Auge gefassten Programme nutzbar sind. Hierfür übernehmen wir keinerlei Gewährleistung. Schliesslich ist der Besteller verpflichtet, die geleisteten Arbeiten bzw. die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel sowie Falschlieferungen und Fehlleistungen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware, sind gegenüber uns innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb von fünf Tagen nach dem Erkennen durch den Besteller gerügt werden. Bei der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung bzw. die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
7. Mitwirkung des Bestellers
Der Besteller wird uns unverzüglich und kostenlos mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen erforderlich sind. Der Besteller trägt den Mehraufwand, der uns dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden wiederholt werden müssen.
8. Schutz für Dritte
Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren oder Programme nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut oder erstellt worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Hat der Besteller trotz des vorstehenden Haftungsausschlusses Ansprüche gegen uns, so beschränken sich diese Ansprüche nach unserer Wahl darauf, dass der Besteller verlangen kann, dass das Gerät von uns so geändert wird, bis es keine Schutzrechte mehr verletzt oder, dass wir dem Besteller ein Nutzungsrecht verschaffen oder, dass wir das betreffende Gerät oder Programm durch ein solches ersetzen, das keine Schutzrechte Dritter verletzt und den Anforderungen des Bestellers entspricht oder, dass wir die betroffenen Geräte oder Programme zurücknehmen und dem Besteller den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten. In jedem Falle haften wir auch insoweit nur bis zur Höhe des jeweiligen Kaufpreises.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren, Programme, Datenträger etc. bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Bei Verarbeitung werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Eine Veräusserung der gelieferten Waren oder Programme ist nur im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Über etwaige Zugriffe Dritter in die Vorgehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
10. Haftung
Schadens- und Aufwendung- Ersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Für sonstige Sachschäden liegt eine normale Betriebshaftpflichtversicherung vor, mit den üblichen Bedingungen und einer Versicherungssumme von CHF 5’000’000.-. Die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, wie z.B. Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn etc., ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung für Verzögerungsschäden ausgeschlossen. Die Haftung ist für Schäden ausgeschlossen, die durch Software-Viren oder Programmmanipulationen durch Dritte eintreten. Des Weiteren haften wir nicht für Schäden, die auf Grund fehlerhafter Unterlagen des Bestellers, technischen Versagens oder Abnutzung der Hardware sowie Rückruf entstehen. Weiterhin wird nochmals klargestellt, dass wir für verloren gegangene Daten, Programme oder Programmteile keinerlei Haftung übernehmen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Besteller die Verantwortung für seine Daten selbst trägt. Insbesondere ist es Aufgabe des Bestellers, in ausreichenden Abständen eine Datensicherung durchzuführen.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben wirksam.
12. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Bern. Erfüllungsort ist CH-3076 Worb. Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit uns gilt das Schweizer Recht. Bei Lieferungen ins Ausland ist die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ausgeschlossen. Stand September 2008.
April 2022 © BiLL GmbH / CH-3076 Worb